23.07.2025rss_feed

Staatliche Tierhaltungskennzeichnung: Verlängerte Übergangsfrist tritt in Kraft

Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert: Die Erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 23.07.25 in Kraft. Die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, sollen so mehr Zeit zur Umsetzung bekommen. Auch den Lebensmittelunternehmern soll mehr Spielraum gegeben werden, um die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen.