Stallumbau der Zukunft - Zwischen Baurechtserleichterung und strengeren EU-Umweltvorgaben
SuS Ausgabe 3.2026 - Mit der Änderung des Baugesetzbuchs zum 1. Oktober 2023 wollte der Gesetzgeber den Umbau älterer Tierhaltungsanlagen im Außenbereich deutlich erleichtern. Ziel der Reform war es, Landwirten den Wechsel zu höheren Haltungsformen entsprechend dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wie Frischluft-, Auslauf- oder Biohaltung zu ermöglichen.
Mit dem im April 2026 vorgelegten Referentenentwurf zur Baurechtsnovelle wird dieses Ziel grundsätzlich fortgeführt. Neu ist dabei, dass die bisherigen Verknüpfungen zu fest definierten Haltungsstufen teilweise gelockert werden sollen, um mehr Flexibilität bei Stallumbauten zu schaffen.
Eine zentrale Hürde bleibt jedoch bestehen: die Vorgaben der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED). Sie müssen künftig auch beim Umbau von Ställen berücksichtigt werden. Damit bleibt der Ausbau höherer Haltungsformen zwar politisch gewollt und baurechtlich erleichtert, gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an den Umwelt- und Immissionsschutz.
Im Mittelpunkt steht dabei, dass Stallumbauten – insbesondere zu Frischluft-, Auslauf- oder Biohaltung – weiterhin mit den europäischen Vorgaben zu Emissionen von Ammoniak, Gerüchen und Luftschadstoffen vereinbar sein müssen. Für die Praxis bedeutet das: Auch wenn nationale Bauvorschriften Umbauten erleichtern, müssen die Anforderungen der IED künftig stärker in Planung und Genehmigung einbezogen werden. Damit bleibt der Zielkonflikt zwischen Tierwohl, baurechtlicher Vereinfachung und europäischem Umweltrecht weiterhin bestehen.
