01.04.2020rss_feed

Stellungnahme fristgerecht einreichen: 02.04.2020

Der Bundesrat hat am Freitag, den 27. März 2020, dem Entwurf der Düngeverordnung ohne wesentliche Änderungen zugestimmt. Auf das noch bis zum 2. April 2020 laufende Anhörungsverfahren haben Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer keine Rücksicht genommen. Das wird vom Landvolk Niedersachsen scharf kritisiert.

Jeder Landwirt sollte trotzdem im Zuge des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit nutzen, seine persönlichen Bedenken zur Düngeverordnung beim zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium einzureichen. Auch für den Fall von späteren Klageverfahren gegen die Düngeverordnung könne das nicht schaden.