01.07.2020rss_feed

Steuerliche Erleichterungen ab 1. Juli auch für die Landwirtschaft

Am 29. Juni haben Bundestag und Bundesrat einem Steuergesetz zum Konjunktur- und Zukunftspaket zugestimmt, das damit zum 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Kernstück ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer, um möglichst rasch den Konsum und damit die Binnenwirtschaft anzukurbeln. Die Mehrwertsteuer wird ab 1. Juli 2020 für 6 Monate von 19 auf 16 % gesenkt bzw. von 7 auf 5 %. Die abgesenkten Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2020. Der Pauschalsatz der Landwirte ist davon nicht betroffen. Lediglich abgesenkt wurde der Steuersatz für pauschalierende Landwirte für die Lieferung von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten (z.B. Wein, Fruchtsäfte und anderes) von 19 auf 16 %., befristet für ein halbes Jahr vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.
Damit besteht für pauschalierende Betriebe die Möglichkeit, Betriebsmittel, Investitionen und Dienstleistungen im zweiten Halbjahr 2020 günstiger zu beziehen. Für regelbesteuerte Landwirte bleibt die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.

Weitere steuerliche Maßnahmen mit Relevanz für Landwirte:

  • Degressive Abschreibung für Maschinen und Anlagen
  • Verlängerung der Frist beim Investitionsabzug
  • Verlängerung der Re-Investitionsfrist gem. § 6b EStG
  • Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrages
  • Pauschaler vorläufiger Verlustrücktrag für 2020
  • Anpassung der Vorauszahlungen für 2019
  • Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Familienbonus
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende