07.07.2022rss_feed

Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Uckermark

Aufgrund eines amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Landkreis Uckermark am 02.07.2022 hat die Landrätin gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. §§ 11, 11a und 11b der Schweinepest-Verordnung die Restriktionsgebiete festgelegt mit Maßnahmen zum Seuchenschutz angeordnet und bekanntgegeben.

In der Anlage hat der BRS die für die Verbringung von Tieren aus Sperrzonen aus seiner Sicht wichtigsten Passagen der DUR (EU) 2021/605 unter Berücksichtigung der DER (EU) 2020/687 in einem Dokument zusammengefasst. Die Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann das Studium der gesamten Verordnung nicht ersetzen.