11.02.2021rss_feed

Überbrückungshilfe III: Antragsbeginn und Veröffentlichung der finalen Förderbedingungen

Nachdem im Januar erste konkrete Dokumente zu den Programmbedingungen der Überbrückungshilfe III veröffentlicht wurden, hat das Bundeswirtschaftsministerium nun die finalen Förderbedingungen in Form eines FAQ veröffentlicht. Die Unterstützung gilt für Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen. Sie erhalten Fixkostenzuschüsse, je nach Höhe des Umsatzeinbruches zwischen 40 und 90 Prozent der Fixkosten. Es werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet (FAQ Punkt 2.4.10). Die Antragstellung ist ab sofort über eine Online-Plattform möglich. Ausgezahlt werden jedoch zunächst nur Abschlagszahlungen. Anträge können dabei auch nach Ende des Förderzeitraums bis spätestens zum 31. August 2021 gestellt werden.