08.03.2021rss_feed

Weiter Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat der verlängerten Geltungsdauer des so genannten Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 zugestimmt, die der Bundestag nur eine Woche zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Das im Mai 2020 in Kraft getretene Gesetz stellt bislang sicher, dass behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter Pandemiebedingungen formwahrend durchgeführt werden können. Es war ursprünglich bis März 2021 befristet. Angesichts der Fortdauer der Pandemie hat sich der Bundestag für die Verlängerung der Maßnahmen entschieden.