04.05.2020rss_feed

Zoos, Parks und Landesgartenschau können unter Auflagen in der kommenden Woche öffnen

Ab der kommenden Woche können Zoologische Gärten und Tierparks sowie Botanische Gärten, Garten- und Landschaftsparks in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen durch individuelle Sicherheitskonzepte und Maßnahmen die Einhaltung strenger Hygiene-Regeln sicherstellen. Damit kann auch die Landesgartenschau in Kamp-Lintfort unter Auflagen ihre Pforten für Besucherinnen und Besucher öffnen. Hierauf hat sich die Landesregierung aufbauend auf den aktuellen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April 2020 verständigt. Sofern Zoos und Gärten die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, entscheiden und kommunizieren sie selbst, wann und wie sie öffnen. Die konkreten Auflagen sind in der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geregelt.