26.01.2021rss_feed

Baden-Württemberg: Antragsverfahren zur Förderung von regionalen Schlachthöfen nach Tierwohl-Kriterien ist geöffnet

Um den Tierschutz weiter zu stärken, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Maßnahmenplan erarbeitet. Der Plan sieht verschiedene Maßnahmen vor, mit denen neben dem Tierschutz auch die regionalen Schlachthöfe gestärkt werden sollen. Anträge zur Förderung von Investitionen in regionalen Schlachthöfen nach Tierwohl-Kriterien, die die Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel haben, können ab sofort gestellt werden sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 26. Januar in Stuttgart. Mit dem Landesprogramm können regionale Schlachtbetriebe, Metzgereibetriebe mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüsse für ihre an Tierwohlkriterien ausgerichteten Investitionen mit einer Förderung von bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Darunter fallen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten nach Tierwohl-Kriterien sowie die Anschaffung mobiler Schlachtanlagen für Schlachtunternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse," so der Minister. Die Landesregierung hat für dieses Landesprogramm ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 11 Millionen Euro bereitgestellt.