31.03.2020rss_feed

Bessere Risikoabsicherung der Landwirte

Zur besseren Risikoabsicherung der Landwirte hatte sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, für eine dreijährige steuerliche Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt, die so genannte Tarifglättung. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Tarifermäßigung bei stark schwankenden Gewinnen zu einer Steuerermäßigung führen kann, indem gute mit schlechten Jahren ausgeglichen werden. Die Tarifglättung wurde daraufhin bereits mit dem Jahressteuergesetz 2019 umgesetzt und der EU-Kommission zu endgültigen Genehmigung vorgelegt. Diese liegt nun vor, die Tarifermäßigung ist in Kraft getreten.

Die Tarifermäßigung erfolgt auf Antrag. Derzeit werden noch die letzten Vorbereitungen durch die Finanzverwaltungen vorgenommen, so dass Land- und Forstwirte in Kürze bei ihrem Finanzamt die Tarifermäßigung beantragen können.