27.05.2022rss_feed

BMEL passt Tierärztegebührenordnung an

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 25.05.2022 die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Dem BMEL zufolge passt die Verordnung die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden. Die Anpassung der Gebührensätze erfolge auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL hatte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Diese hat ergeben, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.