Bundeskartellamt: Veröffentlichung aktueller Milchpreise wieder erlaubt
Der VMB informiert
Rolle rückwärts nach 15 Jahren: Anfang August bestätigte die zuständige 4. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes (BKA) laut dem Fachmagazin agrarheute
, gegen die seit 2011 untersagte Veröffentlichung aktueller Milchauszahlungspreise im Rahmen von Preisvergleichen nicht mehr vorgehen zu wollen. Damit können sowohl Fachmedien, Marktinformationsdienste wie die AMI, als auch neutrale Milchmarktberichterstatter wie der Verband der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB) Milchpreise grundsätzlich wieder zeitnah und unter Nennung der jeweiligen Molkerei veröffentlichen.
Im Anschluss an die Sektoruntersuchung Milch und den Fallbericht Standard für kartellrechtskonforme Gestaltung von Marktinformationssystemen im Bereich der Beschaffung von Rohmilch
stufte das BKA im Juni 2011 aktuelle Vergleiche, in denen die Auszahlungspreise einzelner Molkereien namentlich gegenübergestellt wurden, als kartellrechtlich problematisch ein, sodass deren Veröffentlichung untersagt wurde.
Es befürchtete vor allem, dass Molkereien die Informationen zur Angleichung ihrer Preise nutzen könnten. Von Milcherzeugern über die Molkereien bis zur Wissenschaft war diese Vorgabe des BKA heftig umstritten.
Demnach sollten Markt- und Preisinformationen ab 2011 grundsätzlich
· mindestens sechs Monate verzögert veröffentlicht werden,
· aggregiert (z.B. mindestens 5 Molkereien zusammengefasst) oder anonymisiert sein oder
· lediglich historische Marktverhältnisse abbilden.
Daran wirklich gehalten haben sich der VMB, die Bayern MeG in ihrem geschlossenen System und die Milchmarktberichterstatter im benachbarten Baden-Württemberg. Die Fachmedien aus Deutschen Landwirtschaftsverlag (DLV) und Landwirtschaftsverlag (LV) beriefen sich auf die Pressefreiheit und stellten die monatlichen, molkereibezogenen Milchpreise weiterhin transparent zur Verfügung. Gleiches war bei den Landwirtschaftskammern zu beobachten, die das Risiko einer Sanktionierung durch das BKA ebenfalls nicht scheuten.
Ob das Einlenken des BKA für Milcherzeuger die Markttransparenz tatsächlich verbessert, bleibt zumindest fraglich. Aufgrund der seit 2011 weitgehend unveränderten Kommunikation von Fachmedien und Kammern wussten alle Marktakteure bestens Bescheid, durften aber von dem Wissen nur innerhalb der kartellrechtlichen Vorgaben aktiv Gebrauch machen. Wenn jetzt wieder offiziell die Kenntnis über aktuelle Milchauszahlungspreise möglich ist, hilft das den Milcherzeugern nur bedingt weiter. Kurzfristig bleibt entscheidend die Verwertungsmöglichkeit der eigenen Molkerei am Markt.
Der laufende Milchauszahlungspreis kann sich durchaus von den anderer Molkereien unterscheiden, zum Teil sogar erheblich, wie die jüngere Vergangenheit gezeigt hat: War bis vor kurzem die Fettverwertung noch der stabilisierende Faktor für den Milchpreis, hat sich dies in jüngster Vergangenheit zugunsten der Eiweißseite gedreht. Dass sich Molkereien zukünftig noch stärker am Markt und beim Kampf um den Rohstoff Milch behaupten müssen, hat mit der BKA-Entscheidung wenig zu tun. Der VMB weist seit Jahren gebetsmühlenartig darauf hin, dass zur Bewertung der eigenen Molkerei weder die monatliche und auch nicht die Jahresauszahlungsleistung als Kriterium herangezogen werden sollte, sondern mindestens ein Vergleich über mehrere Jahre – und wie sich die Molkerei auf zukünftige Markterfordernisse ausrichtet.
Das Ergebnis, dass das BKA nach erneuter kartellrechtlicher Prüfung
nicht mehr gegen die Veröffentlichung aktueller Milchauszahlungspreise vorgehen wird, kann auch als Kapitulation vor den nicht kontrollbaren Möglichkeiten des schnellen medialen Austausches via Social Media gesehen werden. Es war schon 2011 etwas weltfremd, zu glauben, dass sich alle Akteure konsequent an die kartellrechtlichen Vorgaben halten würden. Mit nur einer Zahl ist ein Milchpreis nicht mehr transparent darzustellen, denn die Milchpreisdifferenzierung nimmt ständig zu
. Nicht nur Milchpreise konventionell und bio, auch die Zuschläge (z.B. Haltungsform, Mengenstaffel, Nachhaltigkeitskriterien), ebenso Abschläge, machen eine offiziell zugelassene, transparente, trotz der Komplexität nachvollziehbare und vor allem neutrale Information vonnöten. Für die unternehmerisch ausgerichteten Milcherzeuger sollte zukünftig mehr als bisher gelten: Marktgerechte und transparente Information ist mehr als nur das Wissen über die aktuellen Milchpreise der Nachbarmolkereien.
