04.11.2022rss_feed

Bundesministerium greift in den Markt ein und untersagt Transporte von Zuchtrindern in Drittstaaten

(c)BRS: BRS fordert verpflichtende Umsetzung des Tiertransportstandards

Am 28. Oktober 2022 verkündete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dass es bilaterale Veterinärbescheinigungen für den Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken zum 1. Juli 2023 zurückzieht. Grund für diese marktpolitische Maßnahme sei die fehlende Akkreditierung von Versorgungsstellen in Drittländern durch die Wirtschaft.

Der Bundesverband Rind und Schwein ist fassungslos über dieses Vorgehen und kritisiert die Art und Weise der Kommunikation zwischen BMEL und Wirtschaftsverbänden scharf.

Das BMEL hat das deutsche Außenvertretungsrecht und ist für die Validierung von Versorgungsstellen in Drittländern zuständig. Dieser Aufgabe kommt es allerdings seit Jahren nicht nach, worunter nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Länderbehörden leiden. Des Weiteren ist es mehr als fraglich, ob eine Zertifizierung von Versorgungsstellen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), wie vom BMEL gewünscht, überhaupt nach bisheriger Rechtsprechung mit der VO (EG) Nr. 1/2005 und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu vereinbaren ist, kritisiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des BRS.

Für die Gewährleistung von Tierwohl entlang der gesamten Transportstrecke hat der BRS gemeinsam mit der AFC Consulting Group einen Tierwohlstandard-Tiertransport (TWS-T) entwickelt, der über tierschutzrechtliche Vorgaben hinaus mittels einer App tierwohlrelevante Daten erfasst und in einer Datenbank sichert. Mit dieser standardisierten Form zur Erfassung der Einhaltung von Tierwohl bei Langstreckentransporten wird weitreichende Verlässlichkeit für Wirtschaft und Behörden geschaffen.

Dieser Standard könnte nicht nur bei Transporten von Zuchtrindern in Drittländer, sondern theoretisch bei allen Tierarten auf nationalen und EU-weiten Transporten Anwendung finden. stellt Dr. Nora Hammer heraus. Die Bemühungen des BRS, den Standard zusammen mit dem BMEL in die Breite zu bringen, scheiterten bisher jedoch am Desinteresse des BMEL.

Der BRS kritisiert zudem das eklatante Eingreifen des Landwirtschaftsministeriums in deutsche Handelsbeziehungen, welches dafür sorgt, vermeintliche Probleme hinter deutsche Grenzen zu verlagern, anstatt mehr Tierwohl bei Transporten nach deutschen Standards umzusetzen. Darüber hinaus wird es ausländischen Betrieben mit dem Verbot des Transports von Zuchttieren verwehrt, die Versorgung der Menschen mit Milch in ihrem Land durch Tiere mit hohem genetischem Potenzial nachhaltig zu gewährleisten. Dass der Export von Embryonen und Sperma den Lebendtierexport von Zuchtfärsen aus betrieblicher Sicht ergänzt, aber nicht ersetzt, bleibt im BMEL bisher unbedacht.

Wenn es um das Tierwohl der Zuchtrinder auf Transporten geht, müssen wir Fakten schaffen, statt Fake-News der NGOs zu unterstützen. Eine verpflichtende, bundesweite Umsetzung des TWS-T für Transporte sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländer ist dafür unumgänglich und sollte durch das BMEL forciert werden ist Dr. Nora Hammer überzeugt.


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