17.12.2020rss_feed

Bundestag beschließt das Jahres­steuergesetz 2020

Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Dezember 2020, den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 (19/22850, 19/23551, 19/23839 Nr. 7) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/25160) beschlossen. Mit Artikel 11 wird auch § 24 Abs. 1 Satz 1 im Umsatzsteuergesetz neu gefasst. Hintergrund ist der Streit zur Anwendung der Pauschalbesteuerung in Deutschland. Die Europäische Kommission bezweifelt die Vereinbarkeit der derzeit geltenden Fassung des § 24 UStG mit den verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts und hat deswegen Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Um diese Zweifel auszuräumen und das Klageverfahren möglichst einvernehmlich zu beenden, soll das Gesetz angepasst werden. Damit soll nicht zuletzt Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG zur Konkretisierung des Anwendungsbereichs eine Umsatzgrenze in Höhe von 600 000 Euro eingefügt. Die Bundesregierung wird die Höhe des Pauschalausgleichprozentsatzes jährlich anhand der maßgeblichen aktuellen statistischen Daten überprüfen (Monitoring).