Doppelregulierung belastet deutsche Ölmühlen
Der Deutsche Bundestag entscheidet am 6. Juli über die Novellierung der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Darin sollen die Ölmühlen unter anderem ihre Emissionen von Lösungsmitteln innerhalb weniger Jahre halbieren. Laut Entwurf soll für die Abluft der Ölmühlen künftig ein weiterer Emissionsgrenzwert gelten, der nur in Deutschland, also in keinem anderen EU Mitgliedsland gilt. Um diesen sicher einzuhalten, müsste die Industrie die Abluft verbrennen, was wiederum zu höheren CO2-Emissionen führt.