11.08.2021rss_feed

Durchbruch für bessere Förderbedingungen auf EU-Ebene für Tierwohlställe

Die sogenannte Borchert-Kommission hatte verschiedene Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung gemacht. Diese wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sowie einer Politikfolgenabschätzung geprüft. Empfohlen wurde unter anderem eine Anpassung des auf EU-Ebene zulässigen Förderzeitraums und der maximalen Förderintensität. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission konnte erreicht werden, dass ab 2023 Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich. Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nun nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt.