05.03.2021rss_feed

Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen

Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Betäubungsanlagen und -geräte für mehr Tierwohl im Umgang mit Schlachttieren gestellt, den der Bundesrat heute angenommen hat. Bayern hatte sich dem Antrag ebenfalls angeschlossen. Hersteller von Betäubungsanlagen sollen demnach zukünftig verpflichtet werden, die von ihnen angebotenen Geräte vor Markteinführung auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf eine tierschutzkonforme Nutzung prüfen zu lassen. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten dazu einen mit den Ländern abgestimmten Verordnungsvorschlag vorzulegen, heißt es in der Entschließung. Außerdem forderte die Länderkammer die Bundesregierung dazu auf, sich auch auf EU-Ebene für die Einführung einer entsprechenden Zulassungs- und Abnahmepflicht einzusetzen.