25.03.2022rss_feed

EU gibt 500 Millionen Euro für den Agrarsektor frei

Am 24. März 2022 ist die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/467 der Kommission über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren im Amtsblatt L 96 veröffentlicht worden. Die EU stellt den Mitgliedstaaten dafür insgesamt 500 Mio EUR zur Verfügung, für Deutschland sind es rund 60 Mio EUR. Sie kann allen Erzeugern aus den von der VO über die Gemeinsame Marktorganisation erfassten Sektoren (u. a. Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Eier sowie Geflügelfleisch) gewährt werden.

Die Finanzhilfe wird den Mitgliedstaaten u.a. gewährt, um Erzeuger zu unterstützen, die Tätigkeiten zur Förderung der Ernährungssicherheit oder zur Beseitigung von Marktungleichgewichten aufnehmen. Landwirte sollten für eine Unterstützung im Rahmen dieser Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie zur Verfolgung dieser Ziele eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten aufnehmen: Kreislaufwirtschaft, Nährstoffbewirtschaftung, effiziente Nutzung von Ressourcen sowie umwelt- und klimafreundliche Produktionsverfahren.