02.06.2022rss_feed

EU-Kommission bestätigt Entwurf für Neuausweisung der roten Gebiete

Die Europäische Kommission hat laut Bundeslandwirtschaftsministerium dem Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung zugestimmt und eine zügige Verabschiedung angemahnt. Nach ersten Berechnungen der Länder wird sich die Gebietskulisse deutschlandweit bei Nitrat von derzeit rund 2,0 Millionen auf etwa 2,9 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Dies entspricht einer Zunahme der Fläche der sogenannten Roten Gebiete von rund 45 Prozent. Nach der Binnendifferenzierung von 2020 hätten die Länder fast 3,5 Millionen Hektar als Rote Gebiete einstufen müssen. Die Kommission sah die Möglichkeit der emissionsbasierten Ausweisung (Modellierung) als nicht mit der EU-Nitratrichtlinie vereinbar. Die neue AVV sieht daher eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz und damit der Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bei der Gebietsausweisung vor. An dessen Stelle soll ein einheitliches Verfahren mit einem mehrstufigen Ansatz treten. Nach dem Willen der EU-Kommission regelt die Neufassung der AVV nun bundeseinheitlich nach einer Übergangszeit (bis 2028) die verpflichtende Einführung eines geostatistischen Ausweisungsverfahrens.