22.11.2022rss_feed

Gesetzentwurf zum Tierarzneimittelgesetz angenommen

In einer Sondersitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der Gesetzentwurf und zahlreiche Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (20/3712) angenommen worden. Zudem wurde ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Zukünftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden. Die vorgesehenen Änderungen im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) würden das nationale Antibiotikaminimierungskonzept erweitern und eine EU-einheitliche Antibiotikadatenerfassung über Tierarzneimittel erfüllen. Alle drei Jahre soll das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch Evaluierung die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen.