29.03.2022rss_feed

Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch

Die EU-Kommission hat mit der EU-Verordnung 2022/470 vom 23. März 2022 die Marktordnungsmaßnahme Private Lagerhaltung von Schweinefleisch eröffnet. Diese Verordnung ist am 25. März 2022 in Kraft getreten. Der starke Rückgang der Ausfuhren nach China, die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest in weiteren Mitgliedstaaten und die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Beschränkungen üben seit Monaten Druck auf den Unionsmarkt für Schlachtschweine aus. Die russische Invasion der Ukraine hat zusätzliche Marktstörungen verursacht und die Schweinefleischausfuhren der EU schwer getroffen.Aufgrund des hierdurch verursachten Ungleichgewichtes zwischen Angebot und Nachfrage wird für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch eine im Voraus festgesetzte Beihilfe gewährt. Die Beihilfe wird nur für Mengen frischen oder gekühlten Fleisches gewährt, die noch nicht eingelagert wurden. Die Maßnahmen werden nach den Regelungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission durchgeführt.