05.03.2021rss_feed

Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der Borchert-Kommission vorgelegt

Das vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die Borchert-Kommission, hat ein Konzept zur Weiterentwicklung der Tierhaltung mit verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung vorgelegt. Zur Bewertung der rechtlichen Konformität dieser Optionen hat die vom BMEL beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs am 1. März 2021 eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, die nun veröffentlicht wurde. Die Studie bekräftigt, dass die Kosten für den tierwohlgerechten Umbau der Ställe sowie die höheren laufenden Kosten ausgeglichen werden müssen und nimmt eine juristische Bewertung der unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten vor. Weiterhin spricht sie Handlungsempfehlungen auf nationaler sowie EU-Ebene aus.

Reaktionen der Interessenverbände und der Politik auf die Machbarkeitsstudie: