30.09.2021rss_feed

Mecklenburg-Vorpommern: Zuwendungen für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf

Am 20. September 2021 wurde die neue Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf für Mecklenburg-Vorpommer veröffentlicht. In diesem Zusammenhang war darauf hingewiesen worden, dass wegen der kurzen Antragsfrist durch den in der Förderrichtlinie für die Antragstellung festgelegten Termin (30.09.2021) die Festlegung einer weiteren Antragsfrist vorgesehen ist. Als weitere Antragsfrist wird nunmehr der 31.12.2021 festgelegt. Auch im nächsten Jahr können noch Anträge bis spätestens zum in der Richtlinie genannten Termin 30.09.2022 eingereicht werden. Anträge können bei den jeweiligen Bewilligungs­behörden (StÄLU, Großschutzgebiets­verwaltungen) gestellt werden. Das Antragsformular sowie die Kontaktdaten der zuständigen Bewilligungsbehörden sind beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV abrufbar.