17.06.2022rss_feed

Mobile Schlachtung: Brandenburg setzt EU-Recht um

Die Schlachtung von Rindern, Schweinen und Einhufern (Pferde, Esel) ist in Brandenburg künftig direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Durch einen entsprechenden Erlass setzt das Verbraucherschutzministerium eine neue EU-Vorgabe um, die nun Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter verbindlicher Nutzung einer mobilen Schlachteinheit der genannten Tierarten ermöglicht. Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb (neben dem bereits seit zehn Jahren in Deutschland zulässigen Kugelschuss von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern) unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden. Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend.