Neue Einschränkungen für Tiertransporte in Folge der Blauzungenkrankheit
Wegen des ersten Nachweises der Blauzungenkrankheit (Serotyp BTV-8) im Ortenaukreis gelten nun neue Vorsichtsmaßnahmen für Tiertransporte – insbesondere bei grenzüberschreitenden Verbringungen von Rindern, Schafen und Ziegen.
Aufgrund des aktuellen Befunds der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Baden-Württemberg wurden bundesweit und regional Verschärfungen für Tiertransporte beschlossen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verbreitung der Krankheit durch Transporte zu verhindern und den Gesundheitsschutz von Tierbeständen zu sichern.
Während innerhalb Baden-Württembergs weiterhin keine Einschränkungen gelten, bestehen bei Verbringen von Tieren in andere Bundesländer oder ins Ausland neue Vorgaben. Dazu zählen unter anderem:
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Impfpflicht oder Nachweise über vorhandene Immunität
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PCR-Tests in bestimmten Fristen
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Maßnahmen gegen Vektoren (z. B. Insektenschutz)
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Begleitdokumente, z. B. Tierhaltererklärungen Baden-Württemberg.de
Diese Regelungen gelten ausschließlich für den Serotyp BTV-8. Für BTV-3 bestehen derzeit keine neuen Einschränkungen
Weiterführende Informationen:
Ausführliche Details zu den neuen Transportregelungen und Hintergründe finden Sie auf der offiziellen Webseite des Landes Baden-Württemberg.