20.10.2020rss_feed

Neue Haltungsverordnung – Mehrkosten für Sauenhalter

Die neue Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung bringt Sauenhalterinnen und Sauenhaltern Planungssicherheit – die Verbesserungen im Tierschutz erfordern aber auch deutlich höhere Kosten. Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und Stephan Fritzsche vom KTBL haben die Optionen für einen Beispielstall mit 252 Sauen mit Maike Schulze-Harling von top agrar durchgerechnet.
Spätestens in acht Jahren muss den Sauen im Deckstall 5 m² Platz angeboten werden. Im Abferkelstall gilt eine Frist von 15 Jahren, dann müssen jeder Sau 6,5 m² zur Verfügung stehen. Die Betriebe werden darauf unterschiedlich reagieren. Die einen werden dies spätestens mit dem Erreichen der Frist zum Anlass für den Ausstieg nehmen. Andere werden Umbauen und mit der sich ergebenen Bestandsreduzierung im vorhanden Gebäudebestand weiter machen: Günstiger ist es, mit Anbauten den Bestand zu halten, wenn das auch von der Genehmigung her möglich ist.
Die Berechnungen der Autoren für den Beispielstall zeigen, dass die Bestandsabstockung wirtschaftlich uninteressant ist. Will man den Bestand halten, so ist im Abferkelbereich ein ergänzender Anbau notwendig. Der geforderte Platz im Deckbereich kann durch Umbau, entweder ergänzt durch zusätzliche Warteplätze oder durch Anbau einer Arena geschaffen werden. In beiden Fällen würden die jährlichen Kosten je produktive Sau um rund 165 € steigen – also bei 252 Sauen insgesamt 40.000 € im Jahr. Eine Zwischenlösung wäre, die Anpassung zunächst nur im Deckbereich vorzunehmen. Mit jährlichen Zusatzkosten von 46 € je produktive Sau könnte der Betrieb die 15 Jahre Übergangsfrist voll ausschöpfen und dann neu entscheiden, wie es weitergeht.


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