02.03.2023rss_feed

NRW zahlt Erschwernisausgleich für Landwirtschaft in Naturschutzgebieten

In Nordrhein-Westfalen haben landwirtschaftliche Betriebe jetzt die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu beantragen, wenn sie vom Anwendungsverbot bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten betroffen sind. Nach der Genehmigung der entsprechenden Förderrichtlinie im Dezember vergangenen Jahres durch die EU-Kommission, kann der sogenannte Erschwernisausgleich in Nordrhein-Westfalen nun erstmalig gezahlt werden. Der Ausgleich wird 382 Euro je Hektar und Jahr produktiv genutzter Ackerfläche betragen. Nordrhein-Westfalen wird neben Brandenburg das einzige Bundesland sein, das diesen Ausgleich bereits rückwirkend für das Jahr 2022 leistet.