26.01.2022rss_feed

Preisaufschläge ohne mehr Nachhaltigkeit in der Milchwirtschaft: Bundeskartellamt zeigt kartellrechtliche Grenzen auf

Vertreter der deutschen Milcherzeuger im Agrardialog Milch sind auf das Bundeskartellamt zugekommen und haben ihm ein abgestimmtes Finanzierungskonzept zu Gunsten der Rohmilcherzeuger vorgestellt. Nach Auffassung der Milcherzeuger sei dies notwendig, da die Milchpreise nicht angemessen und kostendeckend seien. Die kartellrechtliche Prüfung dieses Konzeptes hat das Bundeskartellamt jetzt abgeschlossen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Das von Agrardialog vorgestellte Finanzierungsmodell ist kartellrechtlich nicht zulässig.