Problemwolf von Cuxhaven: Jagdgenehmigung endgültig bestätigt
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer zeigt sich erfreut, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die vom Land erteilte Schnellabschussgenehmigung bestätigt hat. Nach dem Verwaltungsgericht Stade hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 29. Oktober 2025 den Antrag einer Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes abgelehnt und dem Land in vollem Umfang recht gegeben. Der Beschluss ist unanfechtbar. Begründet wurde die Entnahme im Raum Cuxhaven als Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden – hier bei den Weidetierhalterinnen und -haltern.
