02.05.2025rss_feed

Verlängerung der Übergangsfrist zur Buchtenstrukturierung in der Schweinemast

Die Übergangsregelung zur Umsetzung der Buchtenstrukturierung in der Schweinemast wurde bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Diese Entscheidung wurde aufgrund anhaltender Lieferschwierigkeiten getroffen.


Die verlängerte Frist bezieht sich ausschließlich auf dieses eine Kriterium. Alle anderen Anforderungen im Rahmen der Initiative sind weiterhin wie geplant umzusetzen.

Für eine erfolgreiche Audit-Dokumentation werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine rechtzeitig ausgestellte Bestellbestätigung,

  • sowie ein offizieller Nachweis des Herstellers über die Lieferverzögerung.

Ruhende Betriebe haben die Möglichkeit, ihre Teilnahme vorzeitig wieder aufzunehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Bündler.

Weitere Informationen finden Sie hier: Tierwohl Downloads und Dokumente#Website initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads