10.01.2022rss_feed

Viel Bürokratie bei Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Durch Änderungen im EU-Recht ist neuerdings die Schlachtung von bis zu drei Hausrindern, von bis zu sechs Hausschweinen oder bis zu drei als Haustiere gehaltenen Einhufern wie Pferden oder Esel im Herkunftsbetrieb zulässig. Voraussetzung dafür ist die Verwendung einer mobilen Schlachteinheit, die Teil eines zugelassenen Schlachtbetriebes ist. Landwirte befürworten die Regelungen, befürchten aber auch hohe Kosten. Die Anwesenheit des hauptamtlichen Personals des Veterinäramtes während der Kontrolle von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist aus Sicht des Landvolks überzogen und schwer realisierbar. Einerseits gäbe es schon jetzt personelle Engpässe bei den Veterinärbehörden, andererseits entstünden hohe Kosten, die mobile Schlachtungen unattraktiv machen. Damit würde das Ziel der Neuregelung, die Anzahl der Lebendtransporte zum Schlachthof zu reduzieren, konterkariert werden, gibt die Milchviehhalterin Anita Lucassen zu bedenken.