Wolfsmanagement – Brandenburg leitet Beteiligungsprozess zur Anpassung des Landesjagdrechtes ein
Nach der Vorstellung und Behandlung der Gesetzesentwürfe im Jagdbeirat des Landes Brandenburg startet nun der breit angelegte Beteiligungsprozess mit Verbänden und den Ressorts der Landesregierung zu den geplanten Änderungen im Brandenburgischen Jagdrecht. Ziel ist es, noch in diesem Jahr eine einvernehmlich abgestimmte Fassung zu erstellen und damit im ersten Quartal 2026 die erforderlichen Schritte für die Inkraftsetzung einzuleiten. Hauptgegenstand des Entwurfs ist eine Regelung im Landesjagdgesetz zum Wolf und die Aufnahme der Art in die Brandenburgische Jagddurchführungsverordnung. Der Wolf wäre damit eine dem Landesjagdrecht unterliegende Tierart mit einer ganzjährigen Schonzeit. Diese Schonzeit wird über die Regelung im Landesjagdgesetz immer automatisch dann räumlich und zeitlich definiert aufgehoben, wenn auf Grundlage der gleichzeitig neu aufgelegten Brandenburgischen Wolfsverordnung schadenstiftende Wölfe zum Abschuss freigegeben werden.