Zuwendung für zuwendungsfähige Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft ab dem Erntejahr 2025
Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.