03.05.2024rss_feed

Zuwendung für zuwendungsfähige Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft ab dem Erntejahr 2025

Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme an bestimmten Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.