(TSI) Afrikanische Schweinepest

23.09.2020

ASP: Von den Belgiern lernen

Den ersten bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hatte Belgien am 12. September 2018. Um das betroffene Gebiet wurden Zäune errichtet. Alle Aktivitäten im Wald wurden sofort gestoppt, inklusive der Jagd. In den Kernzonen wurde das Schwarzwild komplett in Ruhe gelassen, einzig über Fallen wurden Wildschweine in den Kernzonen gekeult. Die Idee dahinter war, jede Beunruhigung des Schwarzwildes zu vermeiden. Nach dem Seuchenzug, etwa 8 Monate später, wurden die verbliebenen Wildschweine über Abschüsse bei Nacht erlegt. Nun beabsichtigt Belgien angesichts der günstigen Entwicklung ein Dossier bei der Europäischen Kommission und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) einzureichen, um seinen ASP-freien Status wiederzuerlangen. Der letzte frische positive Schlachtkörper wurde am 11. August 2019 entdeckt.

 
23.09.2020

ASP verursacht Milliardenschäden

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Corona-Krise verursachen nicht nur in der BRD Kopfzerbrechen und tägliche Millionenverluste, auch die internationalen Auswirkungen sind gigantisch, fasst der Schweizer Bauer die Auswirkungen der ASP in Deutschland zusammen. Nach Ansicht der Ringgemeinschaft Bayern machen die Exporte nach Asien bzw. China aber nur 5 bis 10 % der deutschen Schweinefleischproduktion aus. Die Wegbrechen dieser Märkte hätte daher auch nur einen Erlösrückgang um 5 bis 10 € je Schlachtschwein zur Folge haben dürfen, glaubt die bayerische Interessenvertretung. Nach Ansicht der Ringgemeinschaft gebe es keinen realistischen Grund, die Preise noch weiter zu senken. Wenn alle Marktteilnehmer jetzt besonnen reagieren und die Politik schnellstmöglich Verhandlungen mit den Drittländern führt, sollte eine gewisse Markterholung möglich sein, glaubt die Ringgemeinschaft.

 
23.09.2020

ASP: Ringgemeinschaft Bayern fordert Einrichtung „weißer Zonen“

Angesichts der aktuellen Wildschweinfunde in Brandenburg, die mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert sind, ruft die Ringgemeinschaft Bayern die Politiker auf Bundes- und Landesebene dazu auf, entlang der Risikogebiete sogenannte weiße Zonen zu schaffen. Gemeint sind Korridore, die komplett frei von Wildschweinen sind. Dazu müssten die Jagdmöglichkleiten jetzt umgehend angepasst werden, denn das aktuelle Seuchengeschehen nehme bedrohliche wirtschaftliche Ausmaße für die Schweinehalter in ganz Deutschland an, so die Ringgemeinschaft.

 
22.09.2020

ASP: Zentraler Krisenstab nötig

DGS - Der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg und der Deutsche Jagdverband (DJV) fordern einheitliche Regelungen bei der ASP-Bekämpfung. Wir benötigen einen zentralen Krisenstab, der mit Kompetenzen ausgestattet sein muss, betonte LBV-Präsident Henrik Wendorff. Überdies brauche es eine feste Zaunanlage um die Kernzone und auch an der deutsch-polnischen Grenze. Der jetzige Zaun weise deutliche Lücken auf. Der DJV fordert die schnelle Isolierung eines Seuchenherdes und eine gute Zusammenarbeit der Kreise, Jäger und Landwirte mit funktionierendem Informationsfluss. Es sollte außerdem Anreize für die verstärkte Bejagung geben. Die Länder sollten die Gebühren für die vorgeschriebene Trichinenuntersuchung übernehmen. Jäger, die sich am ASP-Monitoring beteiligen, Kadaver suchen oder beproben, müssten entschädigt werden. Die Direktvermarktung und Verwertung von Wildbret sei mit pragmatischen Lösungen zu fördern, so der DJV.

 
22.09.2020

Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest von den betroffenen Landkreisen

ASP Berlin - Brandenburg: Stand 21.09.20

In Brandenburg sind bei mittlerweile 20 Wildschweinen wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) festgestellt worden. Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland ist amtlich vom Landkreis Spree-Neiße am 10. September 2020 festgestellt worden. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest laufen im Land Brandenburg auf Hochtouren. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann. Um die Fundorte wurden sogenannte Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden. Die betroffenen Landkreis beantworten wiederkehrende Fragen auf ihrer Internetseite als FAQ und haben dort auch ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen veröffentlicht.

 
21.09.2020

UFZ-Modelle im Einsatz gegen die Afrikanische Schweinepest

Vor dem Hintergrund möglicher Milliardenschäden für die Landwirtschaft soll mit konsequentem Notfallmanagement verhindert werden, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter ausbreitet und auf Hausschweine übertragen wird. Die EU-Kommission setzt hierfür auch auf Ergebnisse sogenannter individuenbasierter Modelle, die am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) entwickelt werden und bereits in die EU-weiten Vorgaben und nationalen Verordnungen eingegangen sind. Aktuell befassen sich die Wissenschaftler mit der Frage, wann ein von der ASP betroffenes Gebiet wieder als seuchenfrei einzustufen ist.

 
16.09.2020

Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt: Fünf weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg

BMEL - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei fünf weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben heute nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets in der näheren Umgebung der Ortschaft Neuzelle im Landkreis Oder-Spree. Es handelt sich um vier tot aufgefundene Wildschweine sowie um ein infiziertes Wildschwein, das erlegt wurde.

 
16.09.2020

Exportsperre für Schweinefleisch: Berlin verhandelt mit Peking

Nach der Sperrung Deutschlands für Schweinefleischexporte nach China in Folge des an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verstorbenen Wildschweines in Brandenburg, arbeitet die Bundesregierung derzeit mit Hochdruck daran, die Ausfuhr von Schweinefleisch nach China wieder zu ermöglichen. Im Bundeslandwirtschaftsministerium unter Ressortchefin Julia Klöckner laufen auf höchster Ebene Gespräche mit Peking, dabei bestehen durchaus berechtigte Hoffnungen, die Vermarktung in die Volksrepublik wieder ins Rollen zu bringen. Eines der Ziele ist die Anerkennung des sogenannten Regionalisierungsprinzips hinsichtlich des ASP-Geschehens in Deutschland. Hiernach werden die Einfuhrzertifikate so angepasst, dass Ausfuhren aus nicht von der Schweinepest betroffenen Gebieten in Deutschland wieder möglich sein können. Die deutschen Schweinebetriebe verfügen über hohe Bio-Sicherheitsstandards, so dass ein Übertreten auf Hausschweine unwahrscheinlich erscheint.

 
15.09.2020

Afrikanische Schweinepest: Fünf weitere Fälle bei Wildschweinen bestätigt

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat am heutigen Dienstag bei fünf weiteren Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Die Tiere wurden nahe der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Die Fundorte liegen alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet. Das teilte das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg heute mit. Es handelt sich um vier tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild) sowie um ein krank erlegtes Wildschwein. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben wird Untersuchungsmaterial der fünf Kadaver noch heute zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) geschickt, das die Untersuchungsergebnisse bestätigen muss.

 
15.09.2020

Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zum Schutz vor ASP

Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa in Brandenburg tritt gemäß § 14 d Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) eine Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft. Darin wird ein gefährdetes Gebiet festgelegt in dem wiederum ein Kerngebiet ausgewiesen wird. In der gefährdeten Zone gelten für Schweinehalter umfangreiche Einschränkungen.