(TSI) Afrikanische Schweinepest
FLI bewertet Risiko zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf– und Freilandschweinehaltungen in Deutschland
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat eine qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf – und Freilandschweinehaltungen in Deutschland veröffentlicht. In den EU-Mitgliedsstaaten werden die Begriffe der Auslauf - und der Freilandhaltung bei Schweinen nicht einheitlich verwendet, so dass eine allgemeingültige Abschätzung des Risikos eines ASP-Eintrags in solche Haltungen schwierig ist. Anhand individueller Überprüfungen der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und der lokalen Haltungsbedingungen kann ein Eintragsrisiko präziser abgeschätzt werden. Die Risikobewertung des FLI soll einen Rahmen bieten, um das grundsätzliche Risiko eines ASP-Eintrags in Auslauf– und Freilandhaltungen abschätzen zu können.
ASP: Pürzelprämie in Mecklenburg-Vorpommern wird abgeschafft
Die Zahlung der Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest, die sogenannte Pürzelprämie
, entfällt ab dem 30.04.2022. Mit diesem Datum tritt die entsprechende Verwaltungsvorschrift außer Kraft und wird nicht verlängert. Die Anträge auf Auszahlung einer Entschädigung für bis zum 31.03.2022 erlegtes Schwarzwild können noch bis zum 30.04.2022 in dem jeweils zuständigen Forstamt abgegeben werden. Unvollständige oder nicht fristgerechte Anträge werden nach Ablauf dieses Datums nicht mehr bearbeitet. Für Schwarzwild, das nach dem 31.03.2022 erlegt wurde, kann keine Entschädigungszahlung mehr geleistet werden. Gleiches gilt für die Abrechnung von Hundeeinsätzen im Zuge von revierübergreifenden Drückjagden sowie für zur Beprobung abgegebenes Schwarzwild. Ab 01.04.2022 wird eine Aufwandsentschädigung als pauschaler Festbetrag in Höhe von 25 Euro für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern in Restriktionszonen gewährt, soweit dies nach geltender tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung zulässig ist. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Erlegung der Seuchenfall von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt festgestellt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
ASP bei Stettin: Backhaus in Sorge
Die bei Landwirten gefürchtete Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt auch von Osten her näher an Mecklenburg-Vorpommern heran. Wie ein Sprecher des Schweriner Agrarministeriums am Donnerstag sagte, wurde dem Land ein Seuchennachweis von einem Wildschwein in der polnischen Region Stettin (Szczecin) gemeldet. Hier lag der Fundort nur 13 Kilometer östlich der deutsch-polnischen Grenze.
ASP: Agrarministerium Brandenburg veröffentlicht aktualisierten Praxisleitfaden zum Fang von Schwarzwild
Im Zuge der Seuchenbekämpfung kommt dem Fang von Schwarzwild in extra dafür konzipierten Fangsystemen eine zentrale Rolle zu. Seit die Afrikanische Schweinepest (ASP) im September 2020 Brandenburg erreicht hat, hat sich eine Vielzahl technischer Neuerungen beim Fallenfang ergeben. Der im Jahr 2018 veröffentlichte Praxisleitfaden zum Fallenfang wurde deshalb aktualisiert und umfangreich erweitert. Fallenbetreibern und Interessierten soll damit ein fundierter Überblick über die verschiedenen Fallentypen und deren tierschutzgerechter Betrieb zur Verfügung gestellt werden.
ASP: Neuer Zaunverlauf im Nationalpark Unteres Odertal festgelegt
Nach Kritik an der Trassenführung des Zauns zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Nationalpark Unteres Odertal wird der dortige Festzaun wie angekündigt teilweise verlegt. Auf den neuen Zaunverlauf haben sich am 17.02. die Leiterin des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der ASP Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (MSGIV), Umwelt- und Agrarstaatssekretärin Anja Boudon (MLUK) und die Landrätin des Landkreises Uckermark Karina Dörk bei einem gemeinsamen Treffen in Angermünde verständigt.
ASP: Sachsen fördert verstärkte Bejagung von Wildschweinen
Das Sozialministerium fördert die verstärkte Bejagung von Schwarzwild in den vom Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Landkreisen Görlitz und Bautzen. Demnach erhält der Landesjagdverband Sachsen e. V. bis zu 1,5 Millionen Euro für die Durchführung von Maßnahmen, die in den beiden Landkreisen zur erheblichen Reduzierung des Schwarzwildbestandes führen sollen. Dafür schafft der Verband die personellen Voraussetzungen, um die notwendige Anzahl von Jagden zu organisieren und durchzuführen. Dabei handelt es sich u.a.um Drückjagden, die Fallenjagd, Erntejagden sowie Einzelansitze. Förderfähig ist auch die Bereitstellung von Technik und Material, die für die Jagdausübung sowie die Bergung und Verwertung des erlegten Schwarzwilds unerlässlich sind. Dazu gehören unter anderem Drohnen, Drückjagdböcke, Desinfektionsmittel, aber auch Aufwandsentschädigungen für die teilnehmenden Jäger. Das Projekt ist zunächst für ein Jahr geplant. Alle in diesem Projekt durchgeführten Maßnahmen werden ausschließlich in und mit privaten Jagdrevieren durchgeführt und unterliegen dem Jagdrecht.
Brandenburg: Tierschutzbund stellt Strafanzeige wegen ASP-Schutzzaun
Der Deutsche Tierschutzbund hat Strafanzeige gegen die Landrätin des Landkreises Uckermark eingereicht. Hintergrund ist der seit Wochen andauernde Streit um den zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) errichteten Zaun. Durch diesen seien in den letzten Wochen zahlreiche Wildtiere, die den Überflutungsbereich der Oder nicht verlassen konnten, elend ums Leben gekommen. Dennoch werde eine angemahnte Versetzung des Zauns in Teilbereichen des Nationalparks Unteres Odertal seitens des Landkreises bisher nicht durchgeführt oder als notwendig erachtet, so der Tierschutzbund. Aus Sicht der Tierschützer erfülle dies den Tatbestand der Tierquälerei.
Afrikanische Schweinepest – unterschätztes Risiko im Ackerbau
Was hat die Afrikanische Schweinepest mit Ackerbau zu tun? Das ist für viele unklar. Trotzdem besteht ein Zusammenhang – genauso wie bei Vogelgrippe und Geflügelhaltung oder Dürre und Ackerbau.
ASP: BRS passt seine Hinweise zur Verbringung von Tieren aus Sperrzonen an
Im ASP-Internetportal des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. (BRS) finden Sie alle aktuellen gesetzlichen Grundlagen zur Afrikanischen Schweinepest mit Hinweisen auf die Internetseiten der Behörden und weiterführenden Informationen der EU, des Bundes und der Länder. Leider sind die Gesetze für Betroffene meist unverständlich formuliert. Der BRS hat daher die für die Verbringung von Tieren aus Sperrzonen aus unserer Sicht wichtigsten Passagen der DUR (EU) 2021/605 unter Berücksichtigung der DER (EU) 2020/687 in einem Dokument zusammengefasst.
Verbindlich gültig ist ausschließlich der Originaltext. Die Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann das Studium der gesamten Verordnung nicht ersetzen.
ASP - Schwarzwildbestände müssen drastisch reduziert werden
Am 18. Januar diskutierten 250 Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft und Jägerschaft sowie aus den zuständigen Thüringer Ministerien für Gesundheit und Landwirtschaft im Rahmen einer Hybridveranstaltung in Bad Langensalza über rechtlichen und praktischen Auswirkungen eines ASP-Ausbruchs auf die Jagd bzw. die landwirtschaftlichen Betriebsabläufe. Zum Schutz der heimischen Wild- und Hausschweinpopulation vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) fordern der Thüringer Bauernverband (TBV) und der Landesjagdverband Thüringen gemeinsam sofortige Anstrengungen, die Wildschweinbestände im Freistaat drastisch zu reduzieren. Nur auf diesem Wege lasse sich das Ausbreitungsrisiko der Tierseuche senken, so Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des TBV. Um die Jägerinnen und Jäger stärker zu unterstützen forderte Fliege höhere Aufwandsentschädigungen für die Schwarzwildentnahme oder die Unterstützung der Vermarktung und Verwertung von Wildbret. Zudem müsse nach seiner Einschätzung die Schwarzwildbejagung auch in Schutzgebieten (z. B. im Nationalpark Hainich) forciert werden, da diese Rückzugsgebiete für Schwarzwild darstellen. Darüber hinaus müsse die Bevölkerung in einer öffentlichkeitswirksamen Informationskampagne, z.B. mit großflächigen Informationstafeln an Autobahnraststätten, über die Tierseuchengefahr aufgeklärt werden, so Fliege.