07.10.2022rss_feed

Afrikanische Schweinepest: Frist der Sperrzone III in Brandenburg von zwölf auf drei Monate verkürzt

Die EU-Kommission hat der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beantragten Verkürzung der Dauer der Sperrzone III im Landkreis Uckermark in Brandenburg zugestimmt. Damit sind die Sperrmaßnahmen in diesem Teil Brandenburgs ab 8. Oktober 2022 aufgehoben. Die ursprüngliche Dauer der Sperrzonen wurde somit von zwölf auf drei Monate verringert - dies stellt für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und die Fleischwirtschaft eine enorme Erleichterung dar. Die Sperrzone III wird bei Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen eingerichtet und setzt sich zusammen aus einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km).