24.08.2022rss_feed

Anpassung der EU-Vorschriften für die Trichinenuntersuchung

Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Kommissions-DVO 2022/1418 sind die EU-Vorschriften für die Trichinenuntersuchung angepasst worden. Die in der Durchführungsverordnung 2015/1375 festgelegte Bedingung, dass Schlachtkörper von Hausschweinen nur dann in mehr als sechs Teile zerlegt werden dürfen, bevor das Ergebnis der Untersuchung auf Trichinen vorliegt, sofern das Warmzerlegen für die Produktion spezifischer Erzeugnisse erforderlich ist, wurde aufgehoben.