02.12.2020rss_feed

Bauern wehren sich: Verfassungsbeschwerde gegen die Düngeverordnung eingereicht

Der Landwirtschaftsbetrieb Soeken aus dem ostfriesischen Timmel hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Düngeverordnung eingereicht. Damit wird das im März 2020 trotz massiver Bauernproteste novellierte Regelwerk erstmals grundsätzlich in Frage gestellt. Finanzieller Träger der Beschwerde ist die aus der Treckerbewegung des vergangenen Jahres entstandene LSV Ostfriesland UG. Die politische Vertretung liegt in den Händen der FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland, die das Projekt heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorstellte. Alle wichtigen Informationen finden sich auf der soeben frei geschalteten Homepage www.duengeklage.de.

Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen von der Potsdamer Kanzlei HSA Rechtsanwälte Henschke & Partner, der Soeken vertritt, sieht für seinen Mandanten den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, wonach der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln: Wo keine Nitratbelastungen vorhanden sind, sind die verschärften Anforderungen an die Ausbringung von Düngemitteln nicht erforderlich. Obwohl der Bund die Länder zu einer differenzierten Ausweisung von belasteten Gebieten verpflichtet hat, hält er an der bundesweiten undifferenzierten Geltung der verschärften Anforderungen fest und greift damit ohne sachliche Rechtfertigung in Eigentum und Berufsfreiheit meines Mandanten ein.