Biomassepaket hängt noch in Brüssel – Sonderregelungen zur Sicherung der Kapazitäten dringend erforderlich
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ausschreibungsbedingungen für die Oktoberausschreibung nach den Bedingungen der am 24. Februar 2025 geltenden Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht und somit ohne die beihilferechtlich relevanten Regelungen des Biomassepakets. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) warnen vor einer massiven Stilllegungswelle und fordern kurzfristige Sonderregelungen und Überbrückungshilfen für betroffene Anlagen.
Wie Dr. Rauh, Geschäftsführer des Fachverbands Biogas berichtet, gab es im Rahmen eines Biomasse Informationsgespräch des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) positive Signale für das geplante Biomassepaket, insbesondere da sich das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren kurz vor dem Abschluss befindet und eine baldige Genehmigung erwartet wird.