17.09.2021rss_feed

Bundesprogramm Energieeffizienz: Bessere Förderbedingungen und leichterer Zugang

Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau fördert bereits seit 2016 Maßnahmen, um die Energieeffizienz und -einsparung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und des Gartenbaus zu verbessern. Seit 2020 ist das Programm ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft und wird aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert. Die Überarbeitung der Richtlinie Teil A erleichtert nun kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft und des Gartenbaus den Zugang zu ausgeweiteten Fördermöglichkeiten in langlebige Wirtschaftsgüter. Mit der Richtlinie Teil B werden erstmals Investitionen in einzelnen großen oder mehreren verbundenen landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder gewerblichen Maschinenringen gefördert. Der Förderdeckel wird auf bis zu 900 Euro je eingesparter Tonne CO2 angehoben. Für das Jahr 2022 stehen dafür insgesamt 48 Millionen Euro zur Verfügung.

Achtung Kaltquise: Die BLE beauftragt keine Firmen oder sachverständige Personen, die aktiv auf landwirtschaftliche oder gartenbauliche Unternehmen zugehen. Für die Antragstellung benötigen Sie keine von der BLE gelistete sachverständige Person. Sie können den Antrag selber stellen oder auch eine dritte Person dafür beauftragen.