11.07.2022rss_feed

Bundesrat stimmt neuen Regeln für nitratbelastete und eutrophierte Gebiete zu

Der Bundesrat hat am 08.07. der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) zugestimmt. Geregelt wird damit, dass insbesondere das Nitratmessnetz in den nächsten Jahren verdichtet wird. Ab 2028 gelten dann einheitliche Regeln für alle Bundesländer. Mit den Änderungen, die die Europäische Kommission zuvor bestätigt hatte, wird die deutsche Gesetzgebung an geltendes EU-Recht angepasst. Mit der Novelle der AVV werden die Forderungen der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt. So sollen millionenschwere Strafzahlungen im laufenden Vertragsverletzungsverfahren verhindert werden. Zukünftig können bei der Gebietsabgrenzung keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden (Streichung der sog. Emissionsmodellierung). Die Bundesländer müssen künftig sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete liegen. Zudem muss die Binnendifferenzierung bundeseinheitlich mit geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Hierfür sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben. Zudem wurde die Berücksichtigung von denitrifizierenden Verhältnissen aufgegriffen, um den Vorsorgegedanken noch stärker zu berücksichtigen.