30.11.2018rss_feed

Bundesverband Rind und Schwein e.V. begrüßt Verlängerung der Übergangsfrist zum Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration

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Wir benötigen die Verlängerung der Übergangsfrist zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration, um die Schweinehalter bei der Umsetzung der derzeit verfügbaren Alternativen zu unterstützen, bezog die Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e. V. Dr. Bianca Lind Stellung. Ähnliche Positionen bezogen acht von neun Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung im EL-Ausschuss des Deutschen Bundestages am 26. November 2018. Am 29. November 2018 ist der Deutsche Bundestag der Empfehlung des Ausschusses und der Sachverständigen gefolgt und hat der Änderung des Tierschutzgesetzes angenommen. Die Gesetzesänderung sieht eine Verlängerung der Übergangsfrist für maximal zwei Jahre vor.

Die Änderung des Tierschutzgesetzes wird aus Sicht der Praxis notwendig, da die bisher verfügbaren und zugelassenen Methoden zum 1. Januar 2019 in Deutschland flächendeckend nicht umsetzbar sind. Der Lebensmittelhandel sagte eine Abnahme von Fleisch aus allen Alternativen zu, allerdings sieht die Wirklichkeit nach der Beschreibung von Praktikern anders aus. Worten müssen nun Taten folgen, fordert Bianca Lind. Den Schweinehaltern ist mit Lippenbekenntnissen nicht gedient. Wir müssen nun alle an der Umsetzung arbeiten. Nun gilt es, die offenen Fragen bei der Anwendung der Isofluran-Betäubung zu klären und die Abnahme von Produkten aus der Ebermast, mit und ohne Immunokastration, zu sichern.

Des Weiteren sollte an allen weiteren Alternativen intensiv gearbeitet werden, um eine breite Marktdifferenzierung zu ermöglichen.


open_in_newAnhörung im Bundestagsagrarausschuss am 26.11.2018