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Der Wolf: Zwischen Schutz und Herausforderung

Der Wolf ist nach Deutschland zurückgekehrt. Nach letzten Daten lebten im Monitoringjahr 2024/2025 in Deutschland circa 219 Rudel, 43 Wolfspaare und 14 territoriale Einzeltiere.

Die hohe Wolfspopulation führt zunehmend zu großen Problemen für die Weidetierhalter und zu Sorgen der Bevölkerung in den ländlichen Regionen.

Der Wolf verbreitet sich inzwischen flächendeckend in Deutschland. Durch die vermehrte Ausbreitung nehmen Wolfsrisse zu. Besonders gefährdet sind ungeschützte Weidetiere. Die Anzahl von verwundeten und getöteten Tieren ist von 40 Tieren im Jahr 2006 auf rund 4.300 Tiere bei rd. 1.100 Übergriffen im Jahr 2024 angestiegen. Ein Großteil der Wolfübergriffe erfolgte auf Schafe und Ziegen. Die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland beliefen sich 2024 auf rund 23.4 Mio. Euro. Die Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe beliefen sich 2024 auf rund 780.400 Euro.

Auch andere Gruppen, zum Beispiel Jäger, begegnen Schwierigkeiten. Wölfe ernähren sich vor allem von Wild. In Wolfsgebieten kann es deswegen zu vermehrter Rudelbildung von Schwarz- und Rotwild kommen und das Wild wird scheuer. Dies kann wiederum zu erschwerter Bejagung führen.

Erhaltungszustand des Wolfes

Deutschland hat zum 31. Juli 2025 seinen aktuellen FFH-Bericht zum Erhaltungszustand geschützter Arten an die EU übermittelt – darunter auch neue Daten zum Wolf. Für die atlantische Region konnte erstmals ein günstiger Erhaltungszustand gemeldet werden. Inzwischen hat Deutschland nun auch für die kontinentale Region diesen günstigen Zustand an die EU-Kommission übermittelt. Die Bewertung basiert auf dem mehrheitlichen Votum der Länder und schafft eine wissenschaftlich abgesicherte Grundlage für ein faktenbasiertes Wolfsmanagement. Ziel bleibt, den gestiegenen Wolfbestand realitätsnah abzubilden und gleichzeitig den Schutz von Weidetieren zu stärken – auch durch Anpassungen im Natur- und Jagdrecht

Weide- und Nutztierhaltung im Einklang mit dem Wolf

Mehr Wölfe und deren umfassender Schutz dürfen nicht zu weniger Nutztierhaltung im Freien führen. Denn Weidehaltung trägt zum Tierschutz und Erhalt von Grünland bei und ist insbesondere für ökologisch wirtschaftende Betriebe relevant.

Dafür sind Präventionsmaßnahmen notwendig. Im Umgang mit dem Wolf muss eine für alle Beteiligten sachgerechte Lösung gefunden werden, die den Artenschutz respektiert, ökologisch sinnvoll und gesellschaftlich akzeptiert ist. Das BMLEH führt daher Gespräche mit Betroffenen und Vertretern der Weidetierhalter zur Erarbeitung von Lösungsansätzen zwischen Wolfsschutz und Nutztierhaltung. Auch auf europäischer Ebene setzt sich das BMLEH aktiv für eine Entschärfung der Konfliktsituation und einen angemessenen Interessenausgleich zwischen der Weidetierhaltung und dem Artenschutz ein.

Nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von besonders geschützt auf geschützt herabgestuft wurde und in der Folge die EU-Kommission diesen Beschluss durch eine Umstufung des Wolfs aus Anhang IV (bisher) in Anhang V (künftig) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) umgesetzt hat, liegen seit 14. Juli 2025 auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um beim Wolf Flexibilisierungen im nationalen Recht vornehmen zu können.

Zum Schutz von Weidetieren

Der Wolf wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Dies sieht der am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf vor. Der präventive Herdenschutz ist weiterhin zentral für den Schutz der Weidetiere. Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

  • Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
  • Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
  • Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich oder zumutbar. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
  • Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
  • Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
  • Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurde am 5. März 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 27. März 2026 vom Bundesrat gebilligt.

 

Aufgaben des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf

Das im Geschäftsbereich des BMLEH befindliche Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW) soll u.a. folgende Aufgaben erfüllen:

  • Erstellung einer länderübergreifenden Übersicht – jährlich aktualisiert – der angewandten Herdenschutzmaßnahmen (Zaun, Herdenschutzhunde etc.), insbesondere in Wolfsgebieten einschließlich der Erfassung, der bei diesen Herdenschutzmaßnahmen dennoch stattgefundenen Übergriffe, möglichst mit Ursachenforschung.
  • Optimierung von aktuell angewandten Schutzmaßnahmen u.a. durch Rückkopplung mit Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft, betroffenen Praktikern und betroffenen Verbänden (ggf. Gründung einer AG).
  • Vorschlag neuer Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Herdenschutzmaßnahmen und ggf. neuer Verfahren u.a. durch Nutzung der Digitalisierung.
  • Entwicklung und Optimierung von Abläufen des Verfahrens nach einem Übergriff sowie Verbesserung der Verfahren der Entschädigungspraxis in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit den Ländern,
  • Klärung von Fragen der Finanzierung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Finanzierung des Herdenschutzes, inklusive Arbeitszeitaufwand.
  • Förderung des Dialogs zwischen Weidetierhaltern, den Verbänden des Naturschutzes und der Öffentlichkeit.
  • Beratung und Unterstützung des BMLEH bei strategischen Überlegungen zum Management des Wolfes aus Sicht der Weidetierhaltung.

Weidetierhalterinnen und -halter finden auf der Internetseite des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) fundierte und praxisrelevante Inhalte zu Herdenschutzmaßnahmen, Fördermöglichkeiten in den Bundesländern, praxis- und forschungsbezogene Projekte zum Herdenschutz sowie zu Konfliktlösungsansätzen.

Präventionsmaßnahmen

Es ist erforderlich, der ansteigenden Wolfspopulation mit geeigneten Herdenschutzmaßnahmen zu begegnen. Dafür eignen sich vor allem: Herdenschutzhunde, Elektrozäune, Wildgatterzäune oder eine Behirtung.

Doch die Präventionsmaßnahmen sind kostenintensiv und zeitaufwändig. So kostet die Anschaffung eines Herdenschutzhundes etwa 4.000 Euro und die artgerechte Haltung des Hundes weitere 1.000 Euro pro Jahr. Vor allem Halter von kleineren Viehbeständen können diese finanziellen Belastungen kaum leisten. Prinzipiell können Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau von Zäunen gefördert werden – dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Regelungen der Länder zur Unterstützung von Präventionsleistungen. Zudem können Herdenschutzmaßnahmen nicht in allen Fällen umfassenden Schutz garantieren

Präventionsförderung zum Herdenschutz gegen Wolfsübergriffe durch den Bund (GAK)

Im sogenannten GAK-Rahmenplan sind zwei Maßnahmen zum präventiven Herdenschutz implementiert. Der GAK-Förderungsgrundsatz Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf fördert u.a. den Erwerb und die Installation wolfsabweisender Schutzzäune, Nachrüstung vorhandener Zäune, Anschaffung von Herdenschutzhunden, einschließlich Qualifikation von Personen, die mit den Herdenschutzhunden arbeiten sowie die Ausbildung der Hunde. Der GAK-Förderungsgrundsatz Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf" fördert die laufenden Betriebsausgaben für die Wartung von Herdenschutzzäunen und die Unterhaltungskosten von Herdenschutzhunden. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Länder zuständig.