18.10.2021rss_feed

Die Finanzierung alternativer Getränke aus dem EU-Schulmilchprogramm schadet Milchbauern

Auf Initiative des Landes Sachsen hat sich der Bundesrat auf seiner Sitzung am 08. Oktober 2021 für eine Änderung der Verordnung zur Änderung der Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung ausgesprochen (TOP 17). Das rd. 210 Mio Euro umfassende EU-Schulmilchprogramm soll durch spezifische EU-Förderprogramme zur Stärkung der gesunden Ernährung und Ernährungsbildung von Kindern und Jugendlichen ergänzt und verbindliche Absatzwege für regional erzeugte, ökologische Produkte jenseits von Milch, Obst und Gemüse eröffnet werden. Das ist grundsätzlich nicht schlecht. Künftig sollen aus dem Programm auch alternative Pflanzendrinks finanziert werden dürfen. Allerdings ist die Begründung teilweise an den Haaren herbeigezogen; die Alternativgetränke sind überteuert und die Wertschöpfung für die Landwirte tendiert gegen Null. Es besteht das Risiko, dass die gepriesene Wahlfreiheit zu Lasten naturbelassener regionaler Getränke (Milch) mit einem hohen Nährwert erkauft wird. Was völlig vergessen wird: je Kilogramm auf Pflanzenbasis hergestellte Lebensmittel fallen mindestens vier Kilo nicht-essbare Biomasse an, die derzeit nur über die Tierhaltung verwertet werden können.