11.04.2018rss_feed

DLG-Stellungnahme zum Beitrag Frontal 21, 10. April 2018

DLG - Am 10. April hat das ZDF-Magazin Frontal 21 einen Beitrag zum Thema Wurstpanschen leicht gemacht gesendet. Die Redaktion von Frontal 21 begleitete dafür im Vorfeld die Produktion einer Geflügelfleischwurst. Dieses Produkt wurde im Rahmen der DLG-Qualitätsprüfung für Wurst und Schinken geprüft. Nach Angaben der Redaktion von Frontal 21 soll das Produkt eine DLG-Prämierung erhalten haben.
Die DLG hat dazu gestern eine Pressemeldung veröffentlicht.
Voraussetzung für eine Teilnahme an den DLG-Prüfungen ist die schriftliche Bestätigung des Lebensmittelproduzenten, dass die gesetzlichen lebensmittelrechtlichen Vorgaben und die DLG-Prüfbestimmungen eingehalten werden. Wenn gegen die DLG-Prüfbestimmungen verstoßen wird oder im Rahmen der Lebensmittelüberwachung Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt werden, führt dieser Befund zum Prüfungsausschluss und zur Aberkennung einer DLG-Prämierung.

Die Nutzung von Separatorenfleisch muss gekennzeichnet werden. Warum eigentlich? Dieses tierische Protein unterscheidet sich in keiner Weise ernährungsphysiologisch von den sog. Edelteilen. Der LEH wirbt mit diversen Labeln für eine nachhaltige Produktion. Dazu gehört auch die vollständige Verwertung von Schlachtkörpern, ohne Wenn und Aber. Alles andere wäre Ressourcenverschwendung und eine kaum nachvollziehbare Doppelmoral. Da kann man sich schon fragen, warum eine derartige Entrüstung bei Analogprodukten ausbleibt. Eine gute Einordnung zu dem Thema hat die Lebensmittelwissenschaftlerin Johanna Bayer veröffentlicht. Vom Tier ist kein Fleisch eklig, zitiert die Autorin aus dem Film.