26.08.2022rss_feed

DRV lehnt Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in der vorgelegten Form ab

Das Bundeslandwirtschaftsministeirum hatte letzte Woche seinen Entwurf zur Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Verbindung mit einer Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung den Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Der Deutsche Raiffeisenverband lehnt und seine Mitgliedsunternehmen lehnen das Gesetz zur Einführung eines Tierhaltungskennzeichens auf Basis des vorgelegten Entwurfes in aller Deutlichkeit ab. Eine Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist zur Erfüllung des Zwecks aus Sicht des DRV nicht notwendig. Der DRV macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass eine Transformation der Tierhaltung nur gelingen kann, wenn neben verlässlichen Haltungsbedingungen, eine finanzielle Absicherung für Investitionen und laufende Kosten sowie Änderungen notwendiger Gesetzgebungen im Bau- und Umweltrecht als Gesamtpaket geschnürt werde. Die vorgelegten Gesetzesänderungen enthalten nur einen Ausschnitt aus diesen Maßnahmen.


Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf bliebe der Gesetzgeber deutlich hinter den Vorgaben des wichtigsten im Markt etablierten System der Initiative Tierwohl (ITW) in Kombination mit der Kennzeichnung Haltungsform des deutschen Lebensmitteleinzelhandels zurück:

  • Das ITW-System umfasst Vorgaben für die wichtigsten Tierarten zur Lieferung tierischer Lebensmittel.
  • Die ITW inkludiert alle notwendigen Produktionsstufen von der Erzeugung, Aufzucht, Mast oder Milchproduktion.
  • Die ITW überprüft unabhängig mindestens jährlich die Vorgaben - auch für Betriebe, die nicht im Inland liegen. Werden Vorgaben nicht eingehalten, können nicht nur nationale, sondern auch Drittlandbetriebe sanktioniert werden.
  • Die ITW sichert landwirtschaftlichen Betrieben eine Wirtschaftlichkeit, vorausgesetzt die Marktbeteiligen haben dies vertraglich abgesichert.
  • Die Kennzeichnung im Markt erfolgt in Verbindung mit der Haltungsform des Lebensmitteleinzelhandels; bereits heute kennen 67 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher das ITW-Label.

Vorgelegter Entwurf ist Stückwerk und bleibt weit hinter den eigenen Anforderungen zurück

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist fachlich nicht ausgereift und in der Praxis nicht umsetzbar. Ein auf Grundlage dieses Entwurfes beschlossenes Gesetz für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung wird das Ziel, eine verbesserte Transparenz in Bezug auf die Haltungsform der Tiere zu schaffen, nicht erreichen. Durch die Einführung einer verbindlichen Kennzeichnung mit dem Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen und der Einführung neuer Systeme würden außerdem vielfältige Standards und Initiativen der Wirtschaft in ihrem Fortbestand gefährdet werden. Im Vergleich zur heutigen Situation bedeutet dieses Gesetz einen absoluten Rückschritt zu den bereits erfolgreich eingeführten Systemen der Wirtschaft.
Letztendlich soll die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung auch zu einer Weiterentwicklung der Tierhaltung beitragen. Eine nachhaltige Transformation der Nutztierhaltung in Deutschland wird jedoch nur gelingen, wenn die Vorschläge der Borchert-Kommission insgesamt umgesetzt werden. Die aufgeführten Punkte verdeutlichen, dass der DRV und seine Mitgliedsunternehmen den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden sowie den Entwurf der Achten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entschieden ablehnen.


open_in_newStellungnahme des DRV zum Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) und dem Entwurf der Achten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung