10.12.2020rss_feed

Fleischwirtschaft beklagt unklare Formulierungen beim Arbeitsschutzkontrollgesetz

Die Unternehmen der Fleischwirtschaft müssen ab 01. Januar 2021 auf Werksverträge verzichten und dürfen nur noch mit fest angestellten Beschäftigten produzieren. Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) weist darauf hin, dass die überwiegenden Mehrheit der Unternehmen zwar in der Lage sein werde, dies umzusetzen, das Verbot der Zeitarbeit aber bei der Herstellung von saisonalen Fleischprodukten zu Problemen führen werde. Der Verband beklagte, dass das vorgesehene Gesetz zahlreiche unbestimmte Begrifflichkeiten und Formulierungen enthielte, die es den Unternehmen nicht ermögliche, sich eindeutig rechtskonform umzustellen.