15.01.2019rss_feed

Freilandhaltung verstößt gegen Umweltrecht?

Die Freilandhaltung gilt als besonders tiergerechte Haltungsform. Probleme können durch Nährstoffeinträge bei Überbesatz und fehlender Fläche für einen regelmäßigen Flächenwechsel im Rahmen der üblichen Fruchtfolgen auftreten. Das moniert jetzt auch ein Gutachten, das im Auftrag des BUND Brandenburg rechtlich bewertet hat.
Erste Kritik formulierte der Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Brandenburg, heißt es in einer Pressemeldung des DGS-Internetportals. Das Land Brandenburg habe eine Diskussion des Gutachtens in der Landes-Arbeitsgruppe Tierschutz und Geflügelhaltung angeboten.