27.10.2020rss_feed

Geht die Grundsteuerreform zu Lasten der Bauernhäuser?

Bereits im vergangenen Jahr wurde das Bundesgesetz zur Grundsteuerreform verabschiedet. Bayern hatte jedoch eine Öffnungsklausel durchgesetzt, die es jedem Bundesland erlaubt, eigene Regeln für die Grundsteuer zu schaffen. Davon wird wohl auch Niedersachsen Gebrauch machen, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Es wird weiterhin eine Grundsteuer A für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und eine Grundsteuer B für alle anderen Immobilien geben. Für die Land- und Forstwirtschaft will Niedersachsen, wie alle anderen Bundesländer auch, das Bundesmodell anwenden. Einen eigenen Weg will Niedersachsen jedoch für das außerlandwirtschaftliche Vermögen gehen und tendiert, ähnlich wie Hessen und Hamburg, zu einem Flächen-Lage-Modell. Weil die Wohnhäuser auf den landwirtschaftlichen Betrieben nach dem neuen Recht dem außerlandwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet werden, betrifft das auch die Bauern, schreibt der Landvolk-Pressedienst.