BRS News

29.06.2021

Bayer startet Dekarbonisierungsprogramm für die Landwirtschaft in Europa

Bayer startet seine globale Carbon Initiative in Europa. Das Dekarbonisierungsprogramm hat zum Ziel, den Ausstoß von CO2 in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette dauerhaft zu reduzieren und zu kompensieren. Landwirte bekommen Anreize für die Nutzung von klimafreundlichen Verfahren, um die Widerstandsfähigkeit und die Nachhaltigkeit des Ernährungssystems zu erhöhen. Das neue europäische Carbon Program bringt Erzeuger mit weiteren Akteuren aus der Wertschöpfungskette zusammen, um neue Verfahren zur CO2-Reduzierung anzuwenden, künftige Vergütungssysteme für landwirtschaftliche Betriebe zu testen und damit zu den Zielen des Grünen Deals der Europäischen Kommission beizutragen. Über 25 Landwirte aus Frankreich, Spanien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Großbritannien und der Ukraine sind beim Start dabei

 
29.06.2021

KTBL: Tierwohlindikatoren kostenfrei online recherchieren

Welche Tierwohlindikatoren gibt es? Und für welche Tierarten und Lebensabschnitte? Die neue KTBL Web-Anwendung Literaturdatenbank Tierwohlindikatoren verschafft einen Überblick. Für zahlreiche Tierarten können Nutzerinnen und Nutzer Tierwohlindikatoren filtern und Steckbriefe herunterladen. Neben 26 Themenbereichen wie z.B. Atmungssystem oder der Sauberkeit der Tiere lässt sich die Auswahl auf tierbezogene oder management-/ressourcenbezogene Indikatoren begrenzen. Auch auf die Tierwohl-Dimensionen körperliche Gesundheit, Verhalten und Emotionen kann der Schwerpunkt gelegt werden. Somit lassen sich beliebige Kriterien miteinander verbinden und detaillierte Infos zu in der wissenschaftlichen Literatur beschriebenen Indikatoren anzeigen.

 
28.06.2021

Studie macht ​​​​​​​Tierwohl bei Mastschweinen messbar

Wie lässt sich möglichst objektiv messen und bewerten, ob es Schweinen in ihrer Haltung gut geht? Mit dieser Frage hat sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) gemeinsam mit drei Projektpartnern befasst. Jetzt hat das Projektteam die Ergebnisse der MulTiViS-Studie (Multivariate Bewertung des Tierwohls durch integrative Datenerfassung und Validierung von Tierwohlindikatoren in Schweinebeständen) vorgestellt. Das Ziel der Untersuchung war es, ein System zu entwickeln, das es ermöglicht, sogenannte Tierwohlindikatoren bei Mastschweinen zuverlässig und vergleichbar zu erfassen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Studie im Rahmen des Programms Innovationen zur Bewertung der Tiergerechtheit und des Tierwohls gefördert. Alle Beteiligten der Lebensmittelkette können die Indikatoren nutzen, um gegebenenfalls verbessernde Maßnahmen einzuleiten.

 
28.06.2021

Niedersachsen: Angaben zur Agrarförderung per App übermitteln

Auf Landwirte, die Agrarförderungen beziehen, wartet bei der Überprüfung der Angaben durch die Behörden ein vereinfachtes Verfahren: In Niedersachsen und Bremen können Antragsteller nun die App FANi verwenden. Benötigt die Landwirtschaftskammer als Bewilligungsstelle zum Beispiel Fotos zu bestimmten Antragsvoraussetzungen, erhalten Nutzer über die App einen entsprechenden Auftrag und können diesen über die App abwickeln. Die App richtet sich an Landwirte, die als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen einen Antrag auf Agrarförderung stellen. Um diese Zahlungen zu erhalten, sind verschiedene Angaben erforderlich – unter anderem die Flächengrößen und die angebauten Kulturen. Außerdem müssen Auflagen und Vorgaben eingehalten werden. Bisher führten offene Fragen und Antragsvoraussetzungen häufig zu Vor-Ort-Kontrollen auf den Betrieben. Hier setzt FANi an. Werden zum Beispiel Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten in einem Antrag benötigt, erstellt die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer einen entsprechenden Auftrag zur Fotoerstellung. Für diese in der App sichtbaren Aufträge können dann Fotos eingereicht werden.

 
28.06.2021

Tierische Lebensmittel sind sicher dank höchster Sicherheitsstandards

BRS Grafik Tierarzneimittelrückstände

Die Lebensmittelsicherheit ist eine der dringlichsten Aufgaben des Verbraucherschutzes. Für tierische Lebensmittel, also beispielsweise Fleisch oder Milchprodukte, gelten besonders hohe Anforderungen. Dies gilt auch für Rückstände von Tierarzneimitteln. Wenn Nutztiere erkranken, müssen sie tierärztlich versorgt werden. Je nach Diagnose verschreibt der Tierarzt Medikamente, die unter Einhaltung einer festgelegten Wartezeit verabreicht werden. Alle Tierarzneimittel werden vor der Zulassung einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen. Dabei werden bestimmte Werte für Rückstandshöchstmengen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Diese setzen sich zusammen aus der Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkung und aus der zulässigen täglichen Aufnahmemenge. Beide Werte erhalten jeweils noch einmal Sicherheitszuschläge um das Zehnfache. Alle tierischen Lebensmittel werden stichprobenartig im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) untersucht. Die regelmäßigen Proben dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziele der Rückstandskontrolle und Überwachung sind es, die illegale Anwendung nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Im Jahr 2018 blieben 99,91 Prozent aller Proben unbeanstandet; in 0,09 Prozent der Proben wurden Tierarzneimittelrückstände über den erlaubten Höchstwerten nachgewiesen. Selbst wenn Höchstwerte überschritten werden, heißt dies nicht zwangsläufig, dass hiervon ein Gesundheitsrisiko ausgeht. Die Sicherheitszuschläge reduzieren das Gesundheitsrisiko deutlich. Abhängig vom untersuchten Wirkstoff müsste ein Mensch ein Leben lang jeden Tag rund 45 kg Fleisch oder über hundert Liter Milch verzehren, um überhaupt die gesetzlich festgelegten Rückstandsgehalte zu erreichen.

 
28.06.2021

Stallbaubremse lösen - jetzt

(c)BRS: Stallbaubremse lösen

Politik, Verbraucher, Schweinehalter – alle sind sich einig: Wir wollen mehr Tierwohl! Um das zu erreichen, müssen die Ställe umgebaut oder erneuert werden. Aber wie genau sollen die Tierwohlställe aussehen? Mit immer neuen Vorstellungen aus der Politik, bekommen die Schweinehalter nicht die notwenige Planungssicherheit. Schlimmer noch – bestehende Gesetze machen den Umbau zu mehr Tierwohl nahezu unmöglich. Wie sollen zum Beispiel Ausläufe für die Tiere geschaffen werden, wenn das Emissionsrecht oder der Seuchenschutz dies nicht zulassen? Die Schweinehalter sind willens in Tierwohl zu investieren. Die zuständigen Genehmigungsbehörden stehen aber auf der Bremse, weil sie durch gegenläufige Rechtsvorhaben die Bauanträge ablehnen.

Damit wir keine Zeit verlieren und die Politiker – insbesondere im Wahlkampf – mit weiteren Aktionen daran erinnern können, wo und wie sehr der Schuh drückt, hat die ISS einen zweiten Teil in der Projektbörse eröffnet. So kann die Kampagne weiter wachsen und mit weiteren Aktionen entsprechend breit platziert werden! Es dürfen also gerne weitere Anteile gezeichnet werden.

 
25.06.2021

DBV spricht sich für eine Neubewertung biogener Methanemissionen aus

Methankreislauf In Der Rinderfütterung

DBV - Das vom Bundestag beschlossene Klimaschutzgesetz bleibt in einigen Punkten hinter den Erwartungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zurück. Die Land- und Forstwirtschaft bleibt langfristig das wichtigste Standbein bei der Schaffung negativer CO2-Emissionen. Um dies zu erreichen, müssen die Landwirtinnen und Landwirte im Bereich des Humusaufbaus politisch unterstützt und diese Klimadienstleistung muss entsprechend vergütet werden, so der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einer aktuellen Pressemeldung. …Bisher unberücksichtigt bleibt zudem die besondere Rolle biogener Methanemissionen. Die Klimawirkung von biogenem Methan ist aufgrund der Zugehörigkeit zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf nicht mit fossilen Methanemissionen zu vergleichen. Dementsprechend wird die deutsche Tierhaltung unberechtigterweise stark unter Druck gesetzt. Der DBV spricht sich auch weiterhin für eine Neubewertung biogener Methanemissionen aus.

 
25.06.2021

Bundesverband Rind und Schwein (BRS) hält Bundesratsbeschluss zur Änderung des Baugesetzbuchs für einen faulen Kompromiss

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Der Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland ist nur nach vorheriger Lösung der Zielkonflikte Tierschutz – Umweltschutz – Baurecht möglich. Die Dringlichkeit der Änderung hat das Bundesprogramm Stallumbau gezeigt. Zum Umbau der Sauenhaltung wurden 300 Millionen Euro bereitgestellt, die aber nur schleppend nachgefragt wurden. Schuld sind ein drohender Verlust der Privilegierung, fehlende Baugenehmigungen und sehr knappe Umsetzungsfristen. Bei der Sitzung am 25. Juni 2021 befasste sich der Bundesrat in gleich zwei Tagesordnungspunkten mit der Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB).

 
25.06.2021

Bundesverband Rind und Schwein (BRS) zur Ankündigung von Aldi, sein Frischfleischsegment auf Tiere aus den Haltungsstufen 3 und 4 schrittweise umzustellen

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ALDI hat heute angekündigt, sein Frischfleisch-Sortiment bis 2030 konsequent auf die höheren Tierwohl-Haltungsformen 3 und 4 umzustellen. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. begrüßt das Bekenntnis zu mehr Tierwohl grundsätzlich. Es fehlen aber drei wesentliche Dinge, bedauert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. Auch verarbeitete Ware sollte entsprechend gekennzeichnet werden, schließlich müssen die weniger wertvollen Teilstücke auch angemessen bezahlt werden. Sie dürfen nicht verramscht und eingepreist werden. Die Initiative Tierwohl hat hierfür mit der Auszeichnung verarbeiteter Produkte gerade die Voraussetzungen geschaffen.

 
25.06.2021

Bauernverband zur Aldi-Ankündigung zur Haltungsform in der Tierhaltung

Die Ankündigung von Aldi, ab 2030 nur noch Fleisch der Haltungsstufen 3 und 4 anzubieten, kommentiert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: Den Worten müssen auch Taten folgen! Die Haltungsstufen 3 und 4 sind aktuell eine absolute Marktnische. Wenn das Angebot in diesem Segment weiterentwickelt werden soll, sind in der Tierhaltung massive Investitionen und vor allem langfristige und verlässliche Liefervereinbarungen erforderlich. Aber offensichtlich ist der Lebensmitteleinzelhandel nun bereit, auch im Einkauf erhebliche Summen aufzuwenden, um mehr Tierwohl angemessen zu honorieren. Daran hat es bisher häufig gefehlt, wie der Preisdruck der zurückliegenden Wochen ein weiteres Mal bewiesen hat. Glaubwürdig wird diese Ankündigung nur, wenn auch Verarbeitungsware und Fleischerzeugnisse mit einbezogen werden. Wir sind gespannt, wie Aldi sich das vorstellt. Ohne Umsetzung der Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung und ohne Überwindung der politischen Blockade beim Tierwohlvorrang im Baurecht dürfte aus dieser Idee ohnehin nichts werden, weil die erforderlichen Angebotsmengen nicht bereitgestellt werden können.